KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT

Rechtsanwältin Sonja Scheithauer, LL.M.

Wir haben uns getrennt und ich ziehe aus. Kann ich die Kinder mitnehmen?

Die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder nach einer Trennung leben, bestimmt sich nach dem sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt den Eltern das Recht zu entscheiden, wo sich die Kinder räumlich aufhalten. Es ist ein Teilbereich des Sorgerechts und ausdrücklich im Gesetz verankert.

Miteinander verheirateten Eltern steht das Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich gemeinsam zu.

Bei nichtehelichen Kindern hat die Mutter die Alleinsorge, es sei denn, die Eltern haben eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Die Sorgeerklärung ist die Erklärung der Elterngegenüber dem Jugendamt oder einem Notar, dass sie das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausüben möchten.

Im besten Fall schaffen es die Eltern bei einer Trennung alleine, die Frage des Aufenthalts der Kinder einvernehmlich zu regeln. Die Eltern legen gemeinsam fest, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Wohnsitz haben und wann und in welchem Umfang der andere Elternteil Umgangskontakte mit den Kindern hat.

Können sich die Eltern nicht einigen, ist ein Gerichtsverfahren erforderlich und es entscheidet letztendlich das Familiengericht, welcher Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder erhält, also bei wem die Kinder künftig leben werden.