KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT

Rechtsanwältin Sonja Scheithauer, LL.M.

Scheidung

1. Was sind die Voraussetzungen der Scheidung?

In § 1565 Abs 1 S. 1 BGB heißt es: "Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist."
Im Scheidungsrecht gilt das sog. Zerrüttungsprinzip. Danach ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen möchten.
Das Scheitern der Ehe wird nach dem Gesetz vermutet, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben (sog. Trennungsjahr) und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder nur ein Ehepartner die Scheidung beantragt und der andere zustimmt. Leben die Ehepartner bereits seit drei Jahren getrennt, dann reicht bereits das aus, um von einem Scheitern der Ehe auszugehen. Hier ist es dann unerheblich, ob einer der Ehepartner an der Ehe festhalten und diese fortführen möchte oder nicht.
Und was passiert, wenn die Ehegatten erst seit einem Jahr getrennt leben und ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt?
Hin und wieder kommt es vor, dass ein Ehepartner trotz der langen Trennungsdauer immer noch an der Ehe festhalten und den anderen zurückgewinnen möchte. Aber auch dann kann die Ehe geschieden werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehegatte, der geschieden werden möchte, dem Richter glaubhaft macht, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft unter keinen Umständen mehr herstellen möchte und er die Ehe für endgültig beendet ansieht.
Vor allem dann, wenn bereits eine neue Partnerschaft eingegangen wurde, ist dies relativ eindeutig.


2. Ich möchte mich scheiden lassen. Brauche ich einen Anwalt?

Die Scheidung beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags beim Familiengericht.

Derjenige Ehegatte, der die Scheidung einreicht und den Antrag auf Ehescheidung stellt, benötigt zwingend einen Anwalt. Das steht so ausdrücklich im Gesetz. Das nennt man den sog. Anwaltszwang. Das bedeutet, dass ein Anwalt den Scheidungsantrag verfassen, unterschreiben, beim Familiengericht einreichen und später beim Scheidungstermin anwesend sein muss. 

Das Familiengericht stellt den eingereichten Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu.

Muss der andere Ehegatte dann auch einen Anwalt beauftragen?
Es kommt darauf an.

Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung und möchte der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen, dann kann er dies auch ohne Anwalt tun.
Möchte sich der andere Ehegatte jedoch gegen den Scheidungsantrag verteidigen oder einen eigenen Antrag stellen (z.B. einen eigenen Scheidungsantrag) dann muss er selbst anwaltlich vertreten sein.

Und auch dann, wenn die Ehepartner vor Gericht eine Vereinbarung treffen möchten, müssen beide anwaltlich vertreten sein. Vereinbarungen werden häufig zum Versorgungsausgleich getroffen, also im Rahmen der Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften in der Rentenversicherung.